Institutionelles Schutzkozept (ISK)
Zur Prävention sexualisierter Gewalt
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hatte vor dem Hintergrund des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche alle katholischen Verbände in die Pflicht genommen, ein Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt zu beschließen.
Das Schutzkonzept, das für den gesamten Kreuzbund Gültigkeit hat, soll gewährleisten, dass Betroffene sexualisierter Gewalt die passende Hilfestellung bekommen und sich externen rechtlichen Rat holen können. Außerdem wird die institutionelle Verantwortung betont, Fälle von sexualisierter Gewalt nicht zu vertuschen, sondern mutmaßliche Täter auch strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen.